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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz aller Personen, die
im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld
einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt
haben und diese an die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Im Zusammenhang
mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes stellen sich
eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen. Wir haben Prof.
Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), dazu befragt.
im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld
einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt
haben und diese an die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Im Zusammenhang
mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes stellen sich
eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragen. Wir haben Prof.
Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), dazu befragt.
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