#14 | Maßnahmen bei besonderen Gefahren - Allgemeine Pflichten des Unternehmers
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Podcast-Episode sprechen wir über §21 der DGUV Vorschrift
1, die Verantwortung der Unternehmenden, seine Mitarbeiter*innen
über erhebliche Gefahren zu informieren und geeignete
Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
1, die Verantwortung der Unternehmenden, seine Mitarbeiter*innen
über erhebliche Gefahren zu informieren und geeignete
Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
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