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Beschreibung
vor 2 Jahren
Menschen, die eine IV-Rente beziehen und deren Einkommen nicht
zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, erhalten
Ergänzungsleistungen. Übersteigt ihr jährliches Zusatzeinkommen
1'000 Franken, werden die Ergänzungsleistungen gekürzt. Mehr
noch: Weil das Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den
Ergänzungsleistungen nicht steuerfrei ist, kann es dazu kommen,
dass trotz des Zusatzeinkommens am Ende des Montas weniger im
Portemonnaie bleibt.
Diese beiden Punkte (Einkommensfreibetrag und Schwelleneffekt bei
den Steuern) können dazu führen, dass sich arbeiten für Personen,
die eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehen, nicht oder
nur beschränkt lohnt.
Mein überparteilich abgestütztes Postulat
(https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243155)
fordert den Bundesrat auf, diesen Themen auf den Grund zu gehen.
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