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Beschreibung
vor 3 Jahren
Es war ein richtungsweisendes Urteil, das das
Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr gefällt hat: Menschen mit
Vorerkrankung, Behinderung oder einer anderen Einschränkung würden
nicht ausreichend geschützt, hieß es. Wenn es auf der
Intensivstation nicht genügend Betten gäbe, dann könnte es
passieren, dass diese Menschen nicht oder zuletzt behandelt werden.
Jetzt, gut ein Jahr später, stimmt der Bundestag über einen
Gesetzentwurf ab, der diesen Schutz sicherstellen soll. Melanie
Marks fasst zusammen, was darin steht und Alexandra Schöffel
spricht mit Gerhard von Dreden, dem leitenden Oberarzt der
Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen.
Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr gefällt hat: Menschen mit
Vorerkrankung, Behinderung oder einer anderen Einschränkung würden
nicht ausreichend geschützt, hieß es. Wenn es auf der
Intensivstation nicht genügend Betten gäbe, dann könnte es
passieren, dass diese Menschen nicht oder zuletzt behandelt werden.
Jetzt, gut ein Jahr später, stimmt der Bundestag über einen
Gesetzentwurf ab, der diesen Schutz sicherstellen soll. Melanie
Marks fasst zusammen, was darin steht und Alexandra Schöffel
spricht mit Gerhard von Dreden, dem leitenden Oberarzt der
Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen.
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