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Beschreibung
vor 5 Jahren
Friseure, Tättowiererinnen, Masseure, Fitnesstrainerinnen - sie
alle dürfen seit Monaten wieder arbeiten. Nur die Prostituierten -
die nicht. Laut Corona-Schutzverordnung waren sexuelle
Dienstleitungen verboten. Nun hat das Oberverwaltungsgericht dieses
Verbot gekippt. Eine gute Nachricht, finden Elisabeth Wilfart und
Bettina Mötting, die Gleichstellungsbeauftragten der Städte
Düsseldorf und Köln. Ihre Auftrag ist unter anderem der Schutz von
Frauen vor Diskriminierung und Benachteiligung. Doch die
Landesregierung findet das Gerichtsurteil "ein ernsthaftes
Problem".
alle dürfen seit Monaten wieder arbeiten. Nur die Prostituierten -
die nicht. Laut Corona-Schutzverordnung waren sexuelle
Dienstleitungen verboten. Nun hat das Oberverwaltungsgericht dieses
Verbot gekippt. Eine gute Nachricht, finden Elisabeth Wilfart und
Bettina Mötting, die Gleichstellungsbeauftragten der Städte
Düsseldorf und Köln. Ihre Auftrag ist unter anderem der Schutz von
Frauen vor Diskriminierung und Benachteiligung. Doch die
Landesregierung findet das Gerichtsurteil "ein ernsthaftes
Problem".
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