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Das KI-Audio-News-Update der Rheinischen Post
Stimme des Westens zum Hören - Testphase
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden: Dass
Gastronomien nur von 6 bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen, wenn die
Corona-Zahlen hoch sind, ist rechtens. Wir sprechen über die
Begründung - und die Auswirkungen auf Kneipen und Restaurants.
Gastronomien nur von 6 bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen, wenn die
Corona-Zahlen hoch sind, ist rechtens. Wir sprechen über die
Begründung - und die Auswirkungen auf Kneipen und Restaurants.
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