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Steuern auf Kryptowährungen - Steuerberater Matthias
Steger erläutert im Podcast, wie es mit der steuerlichen
Behandlung aussieht und was Anleger beachten sollten.

Viele Anleger, die in Kryptowährungen investieren, werden sich
bereits fragen, wie Erträge aus digitalen Devisen steuerlich
behandelt werden. Steuerberater Diplom-Kaufmann Matthias Steger
ist absoluter Experte auf dem Gebiet der Besteuerung von
Kryptowährungen. Er ist Mitglied im Steuerrechtsfach- und
IT-Ausschuss des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e.V.
sowie bundesweit tätiger Dozent für die Steuerberaterverbände
(Schwerpunkt Kryptowährungen) und Vorstandsmitglied der
Steuerberaterkammer Brandenburg Delegierter des
Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e.V. Im Interview mit
Holger Kuhlmann, das als Podcast verfügbar ist, erläutert er, wie
es mit der Besteuerung beim Mining, Trading, Hodeln, Staking und
Lending aussieht.

Haltefrist bei digitalen Devisen

Generell gilt, wie auch bei anderen Geldanlagen wie Aktien oder
Investmentfonds, gemäß Matthias Steger bei digitalen Devisen eine
Haltefrist von einem Jahr. Werden die Kryptowährungen nach dieser
Haltefrist verkauft, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei.
Holger Kuhlmann weist im Interview auf die Ansätze der FDP hin,
die an eine Verlängerung der Haltefrist auf drei Jahre denkt. Im
Interview wird auch der persönliche Steuersatz angesprochen, der
bis zu 45 Prozent betragen kann. Von einem hohen Gewinn wäre dann
fast die Hälfte verloren. Eine Alternative kann die
Abgeltungssteuer sein, die auf Gewinne aus Kapitalanlagen erhoben
wird. In Deutschland gibt es, im Gegensatz zu vielen anderen
Ländern, noch keinen verbindlichen Leitfaden, der die Besteuerung
der digitalen Devisen regelt.

Nicht blenden lassen von Rewards beim Schürfen

Im Interview weist Steuerberater Matthias Steger auf
Kryptowährungen als Rewards hin, die beim Mining gewährt werden.
Dabei handelt es sich nur um eine Verwässerung der Coins und
keinen echten Gewinn. Eine Möglichkeit der Geldanlage ist die
Investition in tokenisierte Projekte. Auch auf die Besteuerung
solcher Gewinne geht Matthias Steger ein.  

Sie finden Dipl. Kaufmann Matthias Steger unter
www.bitcoin-steuerberater.de  

Folgen Sie Matthias Steger auf Facebook:
https://www.facebook.com/bitcoinsteuerberater  

Steuerberater Roland Elias: https://www.steuerberater-elias.de/
  

Die MatrixChange versteht sich als DIE führende
Plattform, wenn es um tokenisierte Projekte und deren
Finanzierung geht.  

Anmeldung MatrixChange: https://matrixchange.exchange
   

NewsBlog: https://matrixchange.eu/newsblog/  

LIOcoin Exchange: https://matrixchange.exchange/markets/lioecpay
 

MatrixChange Baskets Portfolio: https://matrixchange.eu/baskets/
 

CBD Token Presale: https://token.farmers-life.at  

NAOS-Token: www.naos-token.eu  

QBIC-Token: https://qbic-token.eu  

EVX-Token: https://evodrinks.com/evo-token   

Podcast: https://anchor.fm/matrixchange  

Kontakt zur Redaktion: h.kuhlmann@matrixchange.eu
  

Interview mit MatrixChange Geschäftsführer Matthias Gerbers:
https://www.youtube.com/watch?v=bCm1m5H9Pp0&t=0s
  

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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