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  4. Ep. 59 - Ausschlagung für ein minderjähriges Kind
Was muss man tun, um eine Erbschaft für ein minderjähriges Kind
auszuschlagen? Generell gilt: bei zwei sorgeberechtigten
Elternteilen müssen beide Elternteile ausschlagen. Soweit das
minderjährige nur durch Ausschlagung einer Erbschaft durch die
Eltern selbst zum Erbe gelangt, ist eine familiengerichtliche
Genehmigung entbehrlich. Ist dem Kind die Erbschaft aber
unabhängig von den Eltern bzw. einem Elternteil angefallen, ist
die Genehmigung des Familiengerichts zu beantragen. Doch damit
nicht genug... Aus den Fehlern einer Mutter, über deren
Ausschlagung das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte, können wir
lernen. Wer den Beschluss nachlesen möchte: OLG Frankfurt am Main
vom 14.9.2018, Az.: 21 W 56/18.
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„Ep. 59 - Ausschlagung für ein minderjähriges Kind“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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