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Wird ein Arbeitsverhältnis durch Tod beendet, stellt sich die
Frage, was mit bislang nicht genommenen Urlaubstagen geschieht.
Gem. § 7 Abs. 4 BUrlG ist nicht genommener Urlaub bei Beendigung
des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Doch gilt das auch zugunsten
der Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers mit der Folge, dass
diese einen Anspruch auf Vergütung haben? Ja, tatsächlich! Das
BAG hat seine bisherige Rechtsprechung in diesem Punkt durch
Urteil vom 22.1.2019, Az.: 9 AZR 45/16 geändert.

Für Fragen und Anregungen stehe ich unter meiner E-Mail-Adresse
info@leonie-lehrmann.de gerne zur Verfügung. Oder Du schaust mal
auf meiner Website unter www.leonie-lehrmann.de.
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„Ep. 67 - Urlaub für Tote?!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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