Ep. 90 - Der 30ste und Unterhaltansprüche im Erbfall
6 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Eins sei vorweggeschickt: Grundsätzlich erlöschen
Unterhaltsansprüche mit dem Tod des Berechtigten oder des
Verpflichteten. Doch gibt es einige wenige Ausnahmen, in denen
dieser Grundsatz nicht greift und mit diesen gängisten Ausnahmen
beschäftige ich mich in dieser Folge.
Für Anregungen, Fragen oder Kritik schreib mir doch an meine
E-Mail-Adresse: info@leonie-lehrmann.de.
Weitere Informationen findest Du auf meiner Webseite unter
www.leonie-lehrmann.de.
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