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Befindet sich eine Person bereits in unmittelbarer Todesgefahr
und eine handschriftliche Testamentserrichtung ist nicht möglich
und ein Notar nicht verfügbar, dann kann man an ein Testament vor
drei Zeugen denken. Diese Testamentsform ist in § 2250 BGB
geregelt und wenn man bedenkt, dass dies nur für eilbedürftige
Fälle gedacht ist, ist sie reichlich kompliziert.

Daher meine klare Empfehlung: Finger weg vom Dreizeugentestament,
sofern es irgendwie anders geht! Aber höre selbst und bilde Dir
Deine Meinung. 

Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir gerne an
info@leonie-lehrmann.de.

Weitere Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine
Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.  
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„Ep. 97 - Das Dreizeugentestament“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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