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Wenn man als Erbe oder Nachlassgläubiger feststellt, dass der
Nachlass eines Verstorbenen unübersichtlich ist, dann kann es
sinnvoll sein, einen Antrag auf Nachlassverwaltung zu stellen.
Denn schließlich will keiner auf offenen Forderungen "sitzen
bleiben" - der Erbe nicht, weil er befürchten muss, mit seinem
eigenen Vermögen in die Haftung genommen zu werden und der
Nachlassgläubiger nicht, weil er befürchten muss, seine offenen
Forderungen nicht mehr zu erhalten. In dieser Situation kann die
Nachlassverwaltung helfen. Zu ihren Voraussetzungen erfährst Du
in dieser Episode mehr.

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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.

Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an
info@leonie-lehrmann.de.
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„Ep. 162 - Die Nachlassverwaltung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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