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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die neuen Standarddatenschutzklauseln (engl. Standard Contractual
Clauses – kurz SCC) sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission
nicht nur bei zukünftigen Datenübermittlungen in Drittstaaten zum
Einsatz kommen, sondern auch in bestehenden Vereinbarungen ersetzt
werden. Außerdem möchte man der Rechtsprechung des EuGH im Fall
Schrems II nachkommen und verpflichtet den Verantwortlichen zur
Durchführung eines Transfer Impact Assessments. Eine weitere
Neuerung ist der modulare Aufbau der SCC, womit sich nun wesentlich
mehr Konstellationen zwischen den Beteiligten ohne entsprechende
Anpassungen abbilden lassen.
Clauses – kurz SCC) sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission
nicht nur bei zukünftigen Datenübermittlungen in Drittstaaten zum
Einsatz kommen, sondern auch in bestehenden Vereinbarungen ersetzt
werden. Außerdem möchte man der Rechtsprechung des EuGH im Fall
Schrems II nachkommen und verpflichtet den Verantwortlichen zur
Durchführung eines Transfer Impact Assessments. Eine weitere
Neuerung ist der modulare Aufbau der SCC, womit sich nun wesentlich
mehr Konstellationen zwischen den Beteiligten ohne entsprechende
Anpassungen abbilden lassen.
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