Bezahlen mit Daten – der neue § 327 BGB

Bezahlen mit Daten – der neue § 327 BGB

Verbraucherrechte sollen auch beim Bezahlen mit personenbezogenen Daten gelten. Wir klären, was das für die Praxis von Datenschutzbeauftragten bedeutet.
1 Stunde 7 Minuten
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Ihr Podcast rund um die Themen Datenschutz und Informationssicherheit
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Mülheim

Beschreibung

vor 1 Jahr
"Bezahlen Sie mit Ihrem guten Namen?" – Dieser Werbeslogan galt
ursprünglich im übertragenen Sinne, ist aber mittlerweile
wortwörtliche Realität. Die Währung „meine Daten“ können
Verbraucher immer häufiger als Zahlungsmittel einsetzen, um
digitale Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben. Seit dem
01.01.2022 regelt der §327 BGB die Spielregeln dazu. Ob die Norm
tatsächlich alles transparent definiert und ob diese eine eigene
Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Daten darstellt, erfahren Sie
in unserer Expertendiskussion!

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