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  4. "Pauschale Zertifizierungsverbote gegen Pharmaunternehmen zu Lasten von Patientinnen und Patienten"
Die kontinuierliche berufsbegleitende Fortbildung ist für
Ärztinnen und Ärzten mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe. Sie
gehört zu ihrem ärztlichen Selbstverständnis, und steht
unstreitig im Interesse von Patientinnen und Patienten.

Als Nachweis der Fortbildung dienen sogenannte
Fortbildungspunkte. In einem Zyklus von fünf Jahren müssen
Ärztinnen und Ärzte mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln und
diese Punkte der zuständigen Landesärztekammer nachweisen.

Erworben werden diese Punkte durch die erfolgreiche Teilnahme an
von Landesärztekammern zertifizierten Veranstaltungen. Kommen
Ärztinnen und Ärzte dieser Verpflichtung nicht nach, drohen
berufsrechtliche Sanktionen, im schlimmsten Fall sogar der Entzug
der Zulassung.

Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses prüfen die Kammern dabei
jeweils die Neutralität und Wissenschaftlichkeit der
Fortbildungsinhalte. Dies zeigt, dass der Wert einer ärztlichen
Fortbildung am Inhalt und nicht am Veranstalter – ob
Fachgesellschaft, Verlag oder Pharmaunternehmen - gemessen werden
sollte. Doch nicht alle Landesärztekammern sind davon überzeugt,
dass auch Fortbildungsveranstaltungen von Pharmaunternehmen
zertifiziert werden sollten.

Seit Anfang 2020 erkennt etwa die Bayerische Landesärztekammer
Fortbildungsveranstaltungen der Industrie per se nicht mehr an.
Doch ist das wirklich im Sinne von Patientinnen und Patienten?

Wir haben mit Prof. Dr. Matthias Blüher (Universität Leipzig),
der als wissenschaftlicher Leiter von Fortbildungsveranstaltungen
tätig ist, und Rechtsanwalt Dr. Thomas Voland (Clifford Chance)
darüber gesprochen, warum ein pauschales Zertifizierungsverbot
gegen Pharmaunternehmen nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich
ist, sondern letztlich auch Qualität und Vielfalt der ärztlichen
Fortbildung in Deutschland aufs Spiel setzt.
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„"Pauschale Zertifizierungsverbote gegen Pharmaunternehmen zu Lasten von Patientinnen und Patienten"“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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