§ 219a|bgeschafft

§ 219a|bgeschafft

vor 4 Jahren
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Beschreibung

vor 4 Jahren
Der umstrittene Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs, der Werbung
für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, soll abgeschafft werden.
Dafür setzt sich auch Bundesjustizminister Marco Buschmann ein. Wir
sehen uns das Thema rechtlich einmal genauer an. *** Musik:
TazLazuli - soundcloud.com/tazlazuli - twitter.com/tazlazuli
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