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  4. Auflösung einer GmbH | Thomas Breit Steuerberatung
Eine GmbH können Sie als Gesellschafter nicht einfach so
auflösen. Die Auflösung erfolgt – wie die Gründung einer GmbH
auch – nach genauen Vorschriften. Konkret muss die Auflösung mit
einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Diese Mehrheit
bezieht sich dabei auf die Gesellschaftsanteile und nicht auf die
Personenanzahl. Besitzt beispielsweise eine Person 80% der
Gesellschaftsanteile, während die restlichen 20% auf fünf
Personen aufgeteilt sind, kann der Mehrheitsgesellschafter ohne
Unterstützung der Minderheitsgesellschafter die GmbH
auflösen.

Damit dieser Beschluss gültig ist, muss jedoch eine weitere
Vorschrift eingehalten werden: Alle Gesellschafter müssen formell
korrekt zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden, auf der
die Auflösung beschlossen wird. Wie die Minderheitsgesellschafter
im obigen Beispiel abstimmen, oder ob sie überhaupt erscheinen,
ist dann nebensächlich.

Worauf Sie neben dieser formellen Vorschriften bei der Auflösung
noch achten müssen und wie Sie dabei richtig vorgehen, habe ich
für Sie in diesem Podcast zusammengefasst.

https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-aufloesen-wie-gehen-sie-bei-der-unternehmensaufloesung-richtig-vor/

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Haftungsausschluss / Disclaimer

Unsere Podcasts ersetzen keine persönliche Beratung. Jeder
Einzelfall kann sich etwas unterscheiden, daher sollten Sie bei
konkreten Fragen eine individuelle Beratung beim Steuerberater
oder Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Änderungen in der
Rechtsprechung oder die Auslegung von Vorschriften können ich
jederzeit ändern. Die  Podcasts geben unseren Wissenstand
zum Zeitpunkt der Produktion wieder. Daher dienen die Podcasts
lediglich dazu, Ihnen grundsätzliche Hinweise und Ideen für die
Thematik zu geben. 
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„Auflösung einer GmbH | Thomas Breit Steuerberatung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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