#01 Der Soli und das Ehegattensplitting

#01 Der Soli und das Ehegattensplitting

vor 2 Jahren
Warum der Soli noch verfassungskonform ist und das Ehegattensplitting Einkommensunterschiede fördert
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ein Plausch zu Steuerthemen

Beschreibung

vor 2 Jahren
#01 Der Soli und das EhegattensplittingWarum der Soli noch
verfassungskonform ist und das Ehegattensplitting
Einkommensunterschiede fördertEinkommensteuer

In dieser Folge sprechen Ilker Atasönmez und Norbert Lang über
Sinn und Unsinn des Solidaritätszuschlags, auch bekannt als
"Soli", und über die des Ehegattensplittings.


Der 1994 eingeführte Solidaritätszuschlag wird
heutzutage nur noch bei den höchsten 5 % der
Einkommensbezieher/innen als Zuschlag auf die Einkommensteuer
sowie in allen Fällen auf die Kapitalertragsteuer und
Körperschaftsteuer erhoben. Ist der Soli noch zeitgemäß?


Die selbe Frage kann man auch beim
Ehegattensplitting stellen. Er ist der Tarif in
der Einkommensteuer für Ehepaare und eingetragene
Lebenspartner/innen. Dabei ist der Tarif so ausgestaltet, dass
die Steuerersparnis für ein Ehepaar bzw. Lebenspartner/innen
höher ist desto unterschiedlicher die einzelnen Partner/innen
verdienen. Solidarität innerhalb der Ehe oder steuerliche
Bestrafung des-/derjenigen, der/die dann lieber "Zuhause bleibt"?
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