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  4. Die Handlung und der Erfolg
In diesem Video behandeln wir das Wichtigste zur Handlung und zum
Erfolg. Der Handlungsbegriff ist sehr klausurrelevant, allerdings
sollte man ihn kennen, siehe dazu auch den Berliner Raser Fall am
Ende. Ich habe auch festgestellt, dass ich mit mehr Enthusiasmus
sprechen sollte, sonst hört sich das so langweilig an. Ich
versuche das ab dem nächsten Video zu bessern!

Quellen:

Definition Handlung: Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 51.
Auflage, § 3 Rn. 144

Beispiele für keine Handlung: Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht
AT, 51. Auflage, § 3 Rn. 152 ff.
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„Die Handlung und der Erfolg“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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