Die limitierte Akzessorietät der Teilnahme und § 28 StGB
12 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Wir besprechen den Grundsatz der limitierten Akzessorietät und
insbesondere den § 28 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 StGB. Letzterer
führt zu einer Tatbestandsverschiebung bzw.
Akzessorietätslockerung.
Quellen:
Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 51. Auflage,
Satzger, Helmut Strafrecht AT Grundkurs Skript
Timestamps: 0:00 Intro 0:12 Grundsatz der
limitierten Akzessorietät 1:51 Übersicht § 28 Abs. 1 und Abs. 2
3:31 Beispiel für § 28 Abs. 1 6:36 Beispiel für § 28 Abs. 2 StGB
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