Die limitierte Akzessorietät der Teilnahme und § 28 StGB

Die limitierte Akzessorietät der Teilnahme und § 28 StGB

12 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Wir besprechen den Grundsatz der limitierten Akzessorietät und
insbesondere den § 28 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 StGB. Letzterer
führt zu einer Tatbestandsverschiebung bzw.
Akzessorietätslockerung.


Quellen:


Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 51. Auflage,


Satzger, Helmut Strafrecht AT Grundkurs Skript


Timestamps: 0:00 Intro 0:12 Grundsatz der
limitierten Akzessorietät 1:51 Übersicht § 28 Abs. 1 und Abs. 2
3:31 Beispiel für § 28 Abs. 1 6:36 Beispiel für § 28 Abs. 2 StGB

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