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  4. Kammermythen - Der Faktencheck Teil 1
Der Kammerbeitrag betrage 50 Euro pro Monat; die Pflegekammer sei
keine Interessenvertretung; die Pflegekammer habe nur eine
beratende Funktion. Diese und andere Mythen tauchen im Rahmen des
Kammeraufbaus immer wieder auf und lassen sich insbesondere in
den Sozialen Medien finden. Wir unterziehen die aufkommenden
Mythen einem Faktencheck und klären Unstimmigkeiten. Hier hört
ihr die erste Folge der Mythenserie.

Shownotes

Häufig gestellte Fragen zur Pflegekammer NRW:
https://www.pflegekammer-nrw.de/faq/

Empfehlung des Errichtungsausschusses zur Beitragsregelung
der zukünftigen Pflegekammer NRW:
https://www.pflegekammer-nrw.de/ein-jahr-errichtungsausschuss-der-pflegekammer-nrw/

Entschädigungsordnung des Errichtungsausschusses:
https://www.pflegekammer-nrw.de/wp-content/uploads/2021/12/Entschaedigungsordnung_des_Errichtungsausschusses_01-2021.pdf

Aufgaben der Pflegekammer:
https://www.pflegekammer-nrw.de/aufgaben/

Heilberufsgesetz NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000065

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„Kammermythen - Der Faktencheck Teil 1“

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