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  4. Kammermythen - Der Faktencheck Teil 2
Der Errichtungsausschuss verhindere aktiv die Urabstimmung.
Pflegekräfte aus der Pflegepraxis könnten nicht in die
Kammerversammlung, geschweige denn in den Kammervorstand gewählt
werden. Die vollständige Registrierung erfolge über den
Arbeitgeber. Diese und andere Mythen unterziehen wir mit Sandra
Postel in einer weiteren Folge einem Faktencheck. Gerüchte zur
Kammer laufen uns in Informationsveranstaltungen, der
Kammer-vor-Ort-Tournee und den Sozialen Medien über den Weg.
Diese besprechen wir auch zukünftig unseren
Faktencheck-Folgen.

Shownotes

Häufig gestellte Fragen zur Pflegekammer NRW

Kammer-vor-Ort Termine

Vollbefragung in Rheinland-Pfalz zur Einrichtung einer
Landespflegekammer

Befragung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zur
Situation von Pflegefachkräften in der Corona-Pandemie

Statement von G-BA Vorsitzenden Josef Hecken zur
Stimmberechtigung des Deutschen Pflegerats im G-BA

Reaktionen zum Statement von G-BA Vorsitzenden Josef Hecken

Entschädigungsordnung des Errichtungsausschusses

Heilberufsgesetz NRW - Weiterbildungsordnung von
Pflegefachpersonen

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Podcastfolgen zum Gemeinsamen Bundesausschuss mit Annemarie
Fajardo (Folge 1)

Podcastfolgen zum Gemeinsamen Bundesausschuss mit Annemarie
Fajardo (Folge 2)

Homepage zur Pflegekammer NRW

Bei Fragen schreibt uns gern an:
podcast@pflegekammer-nrw.de

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„Kammermythen - Der Faktencheck Teil 2“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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