Beschreibung
vor 3 Jahren
Viele digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGAs) sind im
DiGA-Verzeichnis nur vorläufig gelistet. Sie brauchen den
medizinischen Nutzen erst binnen eines Jahres nachweisen. Die
Krankenkassen müssen die Kosten für diese Apps auf Rezept bereits
erstatten. Die App-Hersteller dürfen den Preis im ersten Jahr quasi
frei festlegen. Allein die Techniker Krankenkasse hat für drei
Apps, deren Nutzen die Hersteller nach einem Jahr im Verzeichnis
nicht bzw. nur bedingt nachweisen konnten, 1,6 Millionen Euro
erstattet. Und es gibt weitere Kritik. Dr. Dennis Ballwieser, Arzt
und Chefredakteur der Apotheken Umschau, hat für Sie die Details.
DiGA-Verzeichnis nur vorläufig gelistet. Sie brauchen den
medizinischen Nutzen erst binnen eines Jahres nachweisen. Die
Krankenkassen müssen die Kosten für diese Apps auf Rezept bereits
erstatten. Die App-Hersteller dürfen den Preis im ersten Jahr quasi
frei festlegen. Allein die Techniker Krankenkasse hat für drei
Apps, deren Nutzen die Hersteller nach einem Jahr im Verzeichnis
nicht bzw. nur bedingt nachweisen konnten, 1,6 Millionen Euro
erstattet. Und es gibt weitere Kritik. Dr. Dennis Ballwieser, Arzt
und Chefredakteur der Apotheken Umschau, hat für Sie die Details.
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