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vor 4 Jahren
Ich will heute mal wieder eine Erfahrung mit Ihnen
teilen, die ein Kunde von mir neulich gemacht hat. Es
geht um das Thema Verpackungsgesetz in Deutschland, und hierbei
ganz konkret um die Systembeteiligungspflicht.
Der Kunde bringt alle möglichen Produkte in Verkehr. Und
wir reden dabei über Verpackungsmengen, die so groß sind, dass er
die Schwellenwerte für die Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
deutlich übersteigt.
Seit 2020 bringt der Kunde auch Kühlschränke in Verkehr.
Was er nicht wusste, ist dass die Verpackungen der Kühlschränke
nicht systembeteiligungspflichtig sind. Und zwar weder die
Produkt-, noch die Versandverpackungen. Das hat die
Gesamtmarktbetrachtung, die im Rahmen der Erarbeitung des
Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen angestellt
worden ist, ergeben.
Trotzdem wollte das System auf die Meldung
mindestens der Mengen der Versandverpackungen als
systembeteiligungspflichtig bestehen...
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches
Kennenlerngespräch mit uns, in dem wir uns über Ihre
Herausforderungen im Themengebiet der erweiterten
Herstellerverantwortung
(EPR) unterhalten: https://epr-compact.com/termin/
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