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Beschreibung
vor 4 Jahren
Seit dem 1.4.2012 unterliegen sämtliche Gewinne aus privaten
Grundstücksveräußerungen der Immobilienertragsteuer. Erfasst von
der Steuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw.
Veräußerungsvorgänge. Steuerberater Jörg Atzlinger erklärt im
Gespräch, was und wie versteuert wird und worauf Immobilienbesitzer
dabei achten müssen.
Grundstücksveräußerungen der Immobilienertragsteuer. Erfasst von
der Steuerpflicht sind jedoch nur entgeltliche Erwerbs- bzw.
Veräußerungsvorgänge. Steuerberater Jörg Atzlinger erklärt im
Gespräch, was und wie versteuert wird und worauf Immobilienbesitzer
dabei achten müssen.
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