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  4. 10 wegweisende BVerfG Entscheidungen - 2. Bundeswehreinsätze im Ausland
Wie weit darf die Bundeswehr eingesetzt werden als
parlamentarische Armee, welche im dunklen geschichtlichen
Schatten der Wehrmacht in vielen Augen steht.

Das BVerfG hat im Somalia-Urteil ausdrücklich die Möglichkeit
eröffnet, bei Einsätzen von geringer Bedeutung "den Zeitpunkt und
die Intensität der Kontrolle des Parlaments näher zu umgrenzen".
Auch im Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen könne das
Zustimmungsverfahren abgestuft werden, wenn "die Art des
möglichen Einsatzes der Streitkräfte bereits durch ein
vertraglich geregeltes Programm militärischer Integration
vorgezeichnet ist" (Urt. v. 12.07.1994, Az. 2 BvE 3/92 u.a.)

Quelle: Bundeswehr im Ausland (Urt. v. 12.07.1994, Az. 2 BvE 3/92
u.a.)
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„10 wegweisende BVerfG Entscheidungen - 2. Bundeswehreinsätze im Ausland“

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