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  4. 10 wegweisende BVerfG Entscheidungen - 4. Vorratsdatenspeicherung
Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das BVerfG die §§ 113a und 113b
des TKG und auch § 100g Abs. 1 S. 1 StPO, soweit danach
Verkehrsdaten nach § 113a TKG erhoben werden durften, wegen
Verstoßes gegen Art. 10 Abs.1 GG (unverhältnismäßiger Eingriff)
für nichtig erklären. §§ 113a und b TKG sahen eine Verpflichtung
für Diensteanbieter vor, Verkehrsdaten ihrer Teilnehmer für sechs
Monate (!) zu speichern und diese Daten auf Anforderung den
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Quelle:Vorratsdatenspeicherung (Urt. v. 02.03.2010, Az. 1 BvR
254/08 u.a.)
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„10 wegweisende BVerfG Entscheidungen - 4. Vorratsdatenspeicherung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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