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  4. #heiseshow: Darf man im Internet noch verlinken?
Vergangene Woche hat das Landgericht Hamburg unter Berufung auf ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass Betreiber
einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für
urheberrechtsverletzende Inhalte haften, die sie verlinken. Mit
diesem Entscheid hat das Gericht nicht nur jede Menge Kritik auf
sich gezogen, sondern auch viel Unsicherheit geschaffen. Bei der
nun offenbar nötigen Prüfung eigener Inhalten für eine saubere
Verlinkung durch andere Seiten konnte es gegenüber heise online
danach selbst nicht rechtsverbindlich helfen. Angesichts dieser
Entscheidung und der damit verbundenen Verunsicherung stellen sich
nun viele Fragen für Betreiber von Internetseiten mit kommerziellen
Hintergrund: Gilt sie nun für alle Webseitenbetreiber und ist das
rechtskräftig? Was riskieren sie, wenn sie nicht ausreichend prüfen
und abgemahnt werden? Was müssen sie nun überhaupt unternehmen,
bevor sie einen Link setzen?Was bedeutet die Entscheidung für
bereits gesetzte Links und überhaupt für die bisherige
Funktionsweise des Internets? Aber auch darüber hinausgehende
Fragen wurden in Hamburg aufgeworfen: Welche Schuld trägt der EuGH?
Was könnte jetzt in Deutschland passieren, damit das Internet in
seiner jetzigen Form nicht am Ende ist? Was wird sich verändern
müssen? Diese und noch viel mehr brennende Fragen auch der
Zuschauer besprechen Kristina Beer (@bee_k_bee) und Martin Holland
(@fingolas) mit dem Heise-Justiziar Joerg Heidrich
(@dasgesetzbinich).
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„#heiseshow: Darf man im Internet noch verlinken?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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