2G-Modell im Betrieb - Fehlende Impfung rechtfertigt Kündigung
vor 4 Jahren
Das Arbeitsgericht Berlin sieht eine Kündigung wegen 2G-Ablehnung
als gerechtfertigt an
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Arbeitsgericht musste sich zuletzt mit einem Fall befassen,
in dem es um einen Verstoß gegen die vom
Arbeitgeber aufgestellte 2G-Regel ging. Das
Arbeitsgericht sah die Kündigung als
gerechtfertigt an, da keine Maßregelung vorlag.
In dieser Episode geht es um diese interessante Entscheidung des
Gerichts.
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