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vor 2 Jahren

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Immer wenn man eine Unternehmung mit Gewinnerzielungsabsicht
betreibt, muss man in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Im Rahmen
der Gewerbeanmeldung steht man dann irgendwann vor der Frage ob
man die Kleinunternehmerregelung nutzen möchte oder nicht.


 


Auf Rechnungen von Kleinunternehmern wird keine USt ausgewiesen,
was den Verwaltungsaufwand schmälert. Allerdings kannst du dir
bei Rechnungen für Anschaffungen oder für Dienstleistungen (z.B.
Advertising, Texter, Designer) auch die USt nicht vom Finanzamt
wiederholen, sondern musst sie voll bezahlen. Im Regelfall ist es
im KDP Business immer lohnenswert auf die
Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Was allerdings wichtig
ist, ist sich entsprechend seiner Situation in Steuersachen etwas
einzulesen und gegebenenfalls auch beraten zu lassen.


 


  


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