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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Polizei darf bei der Suche nach potenziellen Straftätern
grundsätzlich große Datenbestände per Software analysieren. Für
deren Einsatz macht das Bundesverfassungsgericht allerdings strenge
Vorgaben. Die Regelungen in Hessen und Hamburg werden diesen
Anforderungen bisher nicht gerecht. Die Karlsruher Richter
erklärten sie deshalb für verfassungswidrig. Thomas Petri, der
Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz sagt, was dies für
Bayern bedeutet.
grundsätzlich große Datenbestände per Software analysieren. Für
deren Einsatz macht das Bundesverfassungsgericht allerdings strenge
Vorgaben. Die Regelungen in Hessen und Hamburg werden diesen
Anforderungen bisher nicht gerecht. Die Karlsruher Richter
erklärten sie deshalb für verfassungswidrig. Thomas Petri, der
Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz sagt, was dies für
Bayern bedeutet.
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