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  4. #CryptoFriday Ex-Bafin Mitarbeiter erklärt die Kryptowertetransferverordnung
In der heutigen Crypto-Friday Episode unterhält sich Alexander
Bechtel mit Hannes Wiedemann über die Kryptowertetransferverordnung
und was sie für den deutschen und europäischen Kryptomarkt
bedeutet. In der Verordnung wird festgelegt, wann und inwieweit
Daten rund um Kryptotranskationen gesammelt und reportet werden
müssen. Hannes ist für dieses Thema der ideale Gesprächspartner, da
er nicht nur viele Jahre bei der BaFin gearbeitet hat, sondern bei
der Ausarbeitung der deutschen Version der
Kryptowertetransferverordnung sogar maßgeblich beteiligt war. Nach
einer Erläuterung der wichtigsten Begriffe, wie bspw. FATF, Travel
Rule und VASP, schafft Hannes Klarheit über den Inhalt und
Wirkungsbereich der Verordnung. Es muss unterschieden werden
zwischen sogenannten hosted und unhosted Wallets. Erstere sind
Wallets von Serviceanbietern wie Kryptobörsen. Letztere sind
Wallets bspw. von Privatpersonen. Je nachdem, ob ein Kryptotransfer
nun zwischen zwei hosted Wallets, zwei unhosted Wallets oder
zwischen hosted und unhosted Wallet abläuft, findet die
Kryptowwertetransferverordnung mehr oder weniger Anwendung. Wenn du
dich dafür interessierst, was die neue Verordnung für dich und
deine Kryptobörse bedeutet und wann in Zukunft welche Daten
gesammelt werden (müssen), dann höre gerne in die aktuelle Episode
rein. Viel Spaß!
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„#CryptoFriday Ex-Bafin Mitarbeiter erklärt die Kryptowertetransferverordnung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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