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Schon Loriot stellte fest: »Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber
sinnlos«. Doch gilt das auch für den Bürohund? Nach der Pandemie
und der Rückkehr in Präsenz stellt sich für viele Beschäftigte die
Frage, ob sie ihren Hund mit zur Arbeit nehmen dürfen. Dass
Bürohunde einen Mehrwert zum Wohle von Menschen, Unternehmen und
auch den vierbeinigen Freunden haben können, wird heute nicht mehr
nur vom Bundesverband Bürohunde vertreten, sondern ist eine weit
verbreitete arbeitswissenschaftliche Erkenntnis. Aber wie gehen
Beschäftigte und Betriebsräte hier konkret vor? Eva-Maria
Stoppkotte im Gespräch mit Thomas Berger, Fachanwalt für
Arbeitsrecht in Berlin und Hundebesitzer.
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„Recht auf einen Bürohund?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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