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  4. EuGH erklärt EU/US-Privacy Shield Abkommen als unwirksam
Gestern hat das EuGH das oft kritisierte EU/US-Privacy Shield
Abkommen als unwirksam erklärt. Nach heutigem Stand (17.07.2020)
behalten die bereits abgeschlossenen Standardvertragsklauseln ihre
Gültigkeit bei, bis ein Gericht es anderes entscheidet. Aus der
aktuellen Sicht, empfehlen wir folgende Schritte vorzunehmen: 1.
Informationspflichten erfüllen: Datenschutzhinweise müssen
angepasst werden und Hinweise auf das Privacy-Shield müssen
entfernt werden. 2. Evaluierung: Welche Dienste werden genutzt, bei
denen ein Datentransfer personenbezogener Daten in die USA
stattfindet. Hier ist oft das Verarbeitungsverzeichnis eine gute
Hilfe. 3. Vertragsgrundlage prüfen: Findet der Transfer basierend
auf dem EU/US-Privacy Shield statt, oder wurden
Standardvertragsklauseln geschlossen? 4. Verträge anpassen: Viele
Anbieter bieten zusätzlich zum Privacy Shield eine Möglichkeit
Standardvertragsklauseln abzuschließen, da diese zum aktuellen
Stand noch Ihre Gültigkeit behalten. 5. Möglichkeit prüfen auf
EU-Server ausweichen: Bei Einsatz eines US-Dienstanbieters prüfen,
ob ein Umzug auf EU-Server möglich ist.
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„EuGH erklärt EU/US-Privacy Shield Abkommen als unwirksam“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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