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Thema: Alkohol


Als Vorbereitung auf diese Folge: Wissenswertes zum
Reinheitsgebot


Als Reinheitsgebot wird seit dem 20. Jahrhundert die Vorstellung
bezeichnet, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser
hergestellt werden soll. Die erste Erwähnung der Bezeichnung
„Reinheitsgebot“ ist in einem Sitzungsprotokoll des bayerischen
Landtags vom 4. März 1918 belegt. Der Abgeordnete und zugleich
Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und
Brauerei Weihenstephan Hans Rauch hob bereits damals eine
Vorschrift von 1516 als Tradition hervor. Laut dem Leiter des
Bayerischen Hauptstaatsarchivs Erich Stahleder wurde der
Vorschrift mit der neuen Bezeichnung „Reinheitsgebot“ bewusst
eine neue Aufgabe übertragen, „die des Promotors in einer
zunehmend von der Werbung abhängigen Branche“. Die Bezeichnung
setzte sich jedoch erst allmählich durch, außerhalb Bayerns erst
während des Streits um das sogenannte „Süßbier“ in den
1950er-Jahren. Sowohl bayerische als auch außerbayerische
Zeitungen berichteten häufig sehr emotional über eine Reihe von
gerichtlichen Auseinandersetzungen aufgrund steigender Importe
zuckerhaltiger Biere aus anderen Bundesländern nach Bayern. In
Bayern war der Zusatz von Zucker bei der Herstellung von Bier
nicht zugelassen.





Hier noch ein Geheimnis: Dieses Wissen braucht Ihr für die Folge
gar nicht. Aber schön, dass wir Euch wieder ein bisschen klüger
machen durften.
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„Sponti mal weghauen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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