Ist die Nutzung von WhatsApp zur Rezeptbestellung in Apotheken unzulässig?

Ist die Nutzung von WhatsApp zur Rezeptbestellung in Apotheken unzulässig?

vor 7 Jahren
Die niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat jüngst verkündet, dass die Nutzung von WhatsApp durch Apotheken, um Kunden die Rezeptbestellung per WhatsApp zu ermöglichen datenschutzrechtlich unzulässig ist.
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Datenschutz im Unternehmen EINFACH besser machen
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