Topf voll Gold | Günther Jauch vor Gericht - Kleines Fragezeichen, große Wirkung
vor 8 Jahren
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Eine offen
formulierte Frage auf dem Titelblatt ist keine Tatsachenbehauptung.
Damit unterliegt Günther Jauch im Streit mit dem Klambt-Verlag. ️
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vor 8 Jahren
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Eine offen
formulierte Frage auf dem Titelblatt ist keine Tatsachenbehauptung.
Damit unterliegt Günther Jauch im Streit mit dem Klambt-Verlag. ️
Artikel zum Nachlesen:
https://detektor.fm/gesellschaft/topf-voll-gold-guenther-jauch-vor-gericht
formulierte Frage auf dem Titelblatt ist keine Tatsachenbehauptung.
Damit unterliegt Günther Jauch im Streit mit dem Klambt-Verlag. ️
Artikel zum Nachlesen:
https://detektor.fm/gesellschaft/topf-voll-gold-guenther-jauch-vor-gericht
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