Vorvertragliche Aufklärung: "Wenn ich das reinschreibe, dann unterschreibt er nicht!" (Recht 6)
Der Sinn der vorvertraglichen Aufklärung: Informationsgefälle
reduzieren!
4 Minuten
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Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
Beschreibung
vor 3 Jahren
Als Anwalt hört Andreas Frings immer wieder von Franchisegebern:
"Wenn ich das in die vorvertraglichen Informationen hineinschreibe,
dann wird der Kandidat die Franchisevertrag nicht unterschreiben!".
Ja vielleicht ist das der Sinn der Sache: Das Informationsgefälle
zwischen Franchisegeber und Interessenten so auszugleichen, dass
eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann.
"Wenn ich das in die vorvertraglichen Informationen hineinschreibe,
dann wird der Kandidat die Franchisevertrag nicht unterschreiben!".
Ja vielleicht ist das der Sinn der Sache: Das Informationsgefälle
zwischen Franchisegeber und Interessenten so auszugleichen, dass
eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann.
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