Vorvertragliche Aufklärung: "Wenn ich das reinschreibe, dann unterschreibt er nicht!" (Recht 6)

Vorvertragliche Aufklärung: "Wenn ich das reinschreibe, dann unterschreibt er nicht!" (Recht 6)

Der Sinn der vorvertraglichen Aufklärung: Informationsgefälle reduzieren!
4 Minuten
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Steffen Kessler sammelt Impulse für Zentralen aus der Franchise-Wirtschaft
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Lohmar

Beschreibung

vor 1 Jahr
Als Anwalt hört Andreas Frings immer wieder von Franchisegebern:
"Wenn ich das in die vorvertraglichen Informationen hineinschreibe,
dann wird der Kandidat die Franchisevertrag nicht unterschreiben!".
Ja vielleicht ist das der Sinn der Sache: Das Informationsgefälle
zwischen Franchisegeber und Interessenten so auszugleichen, dass
eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann.

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