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  4. Warum Partner GAR NICHT, nach TAGEN oder nach JAHREN ihren Vertrag widerrufen können
Das kennen wir alle: Wir bestellen im Online-Versand ein Produkt
und haben 14 Tage Zeit, die Ware ohne Angabe von Gründen
zurückzusenden. Dafür gibt es im Versandhandel die
Widerrufsbelehrung. Das gilt zumindest solange wir Käufer private
Konsumenten sind. Bei Franchiseverträgen gibt es in der Regel auch
eine Widerrufsbelehrung. Warum eigentlich? Weil der Gründer VOR der
Gründung noch Privatmensch ist? Nein, eher, weil er Gründer ist und
somit vor voreiligen Schlüssen zu schützen ist. In Summe ist die
Angelegenheit aber etwas komplexer. Denn zum Teil hängt es vom
Geschäftsmodell des Franchisesystems ab, ob eine Widerrufsfrist
gewährt werden muss. Manche Franchisenehmer können gar nicht
widerrufen, anderen wird ein paar Tage Widerrufsfrist gewährt und -
wenn man nicht aufpasst - ist noch Jahre später ein Widerruf
möglich! Das lasse ich mir im 4. Teil unserer Serie
"Franchiseverträge verstehen" von Franchiseanwalt Andreas Frings
genauer erklären.
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„Warum Partner GAR NICHT, nach TAGEN oder nach JAHREN ihren Vertrag widerrufen können“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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