32. Mediation im Arbeitsrecht - Teil 1

32. Mediation im Arbeitsrecht - Teil 1

vor 3 Jahren
Mediation - Der Mittelweg 1
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Beschreibung

vor 3 Jahren
„Mediation“ wird vom lateinischen Adjektiv „medius“ abgeleitet und
bedeutet, zwischen zwei Ansichten oder Parteien die Mitte halten,
einen Mittelweg einschlagen, sich neutral verhalten. Wörtlich
übersetzt heißt „Mediation“ nichts anderes als „Vermittlung“. Im
Rahmen einer Doppelfolge erkundigt sich Rechtsanwalt Jürgen
Sauerborn bei seinem Co-Host Thorsten Blaufelder, der auch als
Wirtschaftsmediator bei innerbetrieblichen Konfliktfällen tätig
ist, über die Besonderheiten und den Ablauf eines
Mediationsverfahrens im Arbeitsumfeld.
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