61. Interessenausgleich und Sozialplan

61. Interessenausgleich und Sozialplan

vor 3 Jahren
Die Neuausrichtung des Betriebes durch Betriebsänderung
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Beschreibung

vor 3 Jahren
Ein In­ter­es­sen­aus­gleich ist ei­ne schrift­li­che
Ver­ein­ba­rung zwi­schen Betriebsrat und Ar­beit­ge­ber über al­le
Fra­gen, die mit ei­ner vom Ar­beit­ge­ber ge­plan­ten
Betriebsänderung zu­sam­menhängt. Eine Betriebsänderung ist ei­ne
grund­le­gen­de Neu­aus­rich­tung oder Ein­schränkung des
Be­triebs, die bis hin zur Sch­ließung des Be­triebs ge­hen kann.
Da eine Betriebsänderung er­heb­li­che Nach­tei­le für die
be­trof­fe­nen Ar­beit­neh­mer ha­ben kann, befassen sich
Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn und sein Co-Host Rechtsanwalt
Thorsten Blaufelder in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht auch
mit dem sog. Sozialplan, der diese Nachteile ausgleichen soll.
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