Grundlagen und Neukonzeption der amtlichen Ausbildung von Tierärzten unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der EU

Grundlagen und Neukonzeption der amtlichen Ausbildung von Tierärzten unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der EU

Beschreibung

vor 19 Jahren
Anforderungen der EU an den tieraerztlichen Berufsstand sowie die
Vereinheitlichung der Ausbildungsmoeglichkeiten fuer den Tierarzt
auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes beduerfen eine intensive
Betrachtung und Neuorientierung bestehender Ausbildungssysteme. In
der Bundesrepublik Deutschland gibt es 11 Pruefungsverordnungen
fuer den hoeheren Veterinaerdienst. Die Laender Bremen, Hamburg,
Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein besitzen keine
eigene Pruefungsverordnung. Innerhalb der einzelnen Bundeslaender
werden z.T. sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen
an die angehenden Amtstieraerzte gestellt. Je nach Bundesland
dauert die Ausbildung zum Amtstierarzt zwischen 2 und 4 Jahren. Ein
Tierarzt aus Berlin und Niedersachsen benoetigt beispielsweise 2
Jahre und ein Tierarzt aus Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
benoetigt 4 Jahre um Amtstierarzt zu werden. Auch innerhalb der
Weiterbildungsgaenge des Fachbereiches Lebensmittel gibt es
bundesweit z.T. sehr gravierende Unterschiede in den
Weiterbildungsgaengen und -zeiten. Der auf den Grundsaetzen des
Weissbuches basierende Vorschlag der EU fuer eine „Verordnung mit
spezifischen Vorschriften fuer die amtliche UEberwachung von zum
menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs“
sieht fuer die Durchfuehrung der UEberwachung von Frischfleisch in
den Schlachthoefen, Wildverarbeitungsbetrieben oder
Zerlegungsbetrieben nur noch „amtliche Tieraerzte“ vor, die eine
Pruefung und eine praktische Schulung von 200 Std. absolviert
haben. Diese Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2005 in Kraft. Der
in dem Vorschlag enthaltene Anforderungskatalog an die amtlichen
Tieraerzte, ist so umfangreich, dass er bisher nicht alleine durch
das Tiermedizinstudium abgedeckt werden kann. Von Seiten des
„Runden Tisches“ wurde fuer die geforderte Qualifikation zum
amtlichen Tierarzt ein bundeseinheitliches Modulsystem
vorgeschlagen, mit dem sowohl die angehenden Amtstieraerzte als
auch die Fachtieraerzte verknuepft werden koennen. Durch eine
solche bundeseinheitliche Verknuepfung der Aus-, Weiter- und
Fortbildungen wuerde an alle Teilnehmer dieser Module die gleichen
Anforderungen und Pruefungsbedingungen gestellt. Im Studium soll
weiterhin ein Grundwissen fuer alle Taetigkeiten im Bereich
Lebensmittel-, Fleisch- und Milchhygiene einschließlich Technologie
gelehrt werden. Damit der Tierarzt weiterhin mit der
tieraerztlichen Approbation, ohne Teilnahme an einem Zusatzstudium,
zur selbststaendigen Durchfuehrung im Bereich der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung befaehigt bleibt, sollten die von der EU
geforderten Inhalte fuer den amtlichen Tierarzt im Fleischsektor,
ohne eine Erhoehung der SWS, im Querschnittsfach „Lebensmittel“
gelehrt werden. Fuer die uebrigen amtlichen Taetigkeiten muessen
die Tieraerzte an den Modulen der postgradualen Ausbildung
teilnehmen. Im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung der
Ausbildungsanforderungen an die amtlichen Tieraerzte sollte die
Gelegenheit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ergriffen
werden, eine bundeseinheitliche Vernetzung der Aus-, Weiter- und
Fortbildung zu schaffen, um somit die z.T. gravierenden
Unterschiede innerhalb der Anforderungen an die Amtstieraerzte oder
Fachtieraerzte zu beseitigen.

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