Änderung des AFBG – Auch Teilnehmer laufender Kurse profitieren
Anpassungen der Förderstellen anhand einer Beispielrechnung
3 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ab dem 01.08.2020 steigt der Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren im
Rahmen des Aufstiegs-BAföG auf 50%. Bereits jetzt haben die
Förderstellen damit begonnen, Anpassungen bei Teilnehmern von
laufenden Kursen vorzunehmen. Wie genau die Anpassungen aussehen,
verdeutlichen wir in unserer Beispielrechnung.
Rahmen des Aufstiegs-BAföG auf 50%. Bereits jetzt haben die
Förderstellen damit begonnen, Anpassungen bei Teilnehmern von
laufenden Kursen vorzunehmen. Wie genau die Anpassungen aussehen,
verdeutlichen wir in unserer Beispielrechnung.
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