#44 - V-NISSG: Die häufigsten Fragen geklärt
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vor 2 Monaten
2019 trat das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch
nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft. Welche
Massnahmen zur Minimierung von Risiken ergriffen werden müssen,
konkretisiert die Verordnung V-NISSG. Für Kosmetikerinnen
bedeutet dies: Behandlungen mit Geräten, die auf
nichtionisierender Strahlung und Schall basieren nur noch mit
einem Sachkundenachweis angeboten und durchgeführt werden dürfen.
Am 1. Juni 2024 wird es ernst: Dann endet die Übergangsfrist. Die
häufigsten Fragen rund um die V-NISSG beantwortet uns deshalb
gebündelt noch einmal unser Gast René Schätti, Geschäftsleiter
und Vorstandsmitglied der SGMK sowie Präsident der Trägerschaft
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