Gerichtsurteil: Keine Prostitution!!!

Gerichtsurteil: Keine Prostitution!!!

Monika hat gewonnen!
14 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Podcast, der berührt beglückt beseelt.

Beschreibung

vor 3 Jahren





Monika hat einen entscheidenden Gerichtsprozess gewonnen:
Dakinimassagen sind eine eigene Klasse qualitativ
hochwertiger Körperberührung, keine Prostitution.
Zur Info: Wir stellen ab sofort auf 14tägigen
Podcast-Rhythmus um.


Sendung ab Montag, 27. Juli 2020


Seit November 2018 senden wir jede Woche einen neuen
Dakini-Podcast. Insgesamt wurden bereits 89 Folgen mit
interessanten Fragestellungen und tollen
InterviewpartnerInnen rund um die Dakini
Ganzkörpermassage gesendet. 

Ab Ende Juli wird der Podcast nicht mehr wöchentlich,
sondern alle 14 Tage erscheinen. 
 Wir beantworten all
eure Fragen weiterhin zeitnah und gerne!


Gerichtsprozess gewonnen!


Heute berichtet Monika Kochs von ihrem Erfolg vor dem
Amtsgericht Stuttgart am 3. Juli 2020. In einem Verfahren
wegen zweier angeblicher Ordnungswidrigkeiten nach dem
Prostituiertenschutzgesetz ging es um die für das
Dakini-Team entscheidende Frage, ob Dakinimassagen dem
Feld der Prostitution zugeordnet sind oder nicht. Wie
schon oft erklärt, wiederholt Monika Kochs, dass es sich
bei der Dakinimassage um ein durchkomponiertes
Verehrungs- und Berührungsritual handelt, in dem der
Empfänger bzw. die Empfängerin in rein spürender
Haltung bleibt, um sich selbst auf eine Forschungsreise
durch den eigenen Körper begleiten zu lassen.


Der Richter beim Amtsgericht Stuttgart erörtert die
Frage, welchen öffentlichen Schutzauftrag das
Prostituiertenschutzgesetz aus dem Jahre 2017 verfolgt.
Nach seiner Überzeugung sollen ausbeuterische,
menschenunwürdige Zustände im Zusammenhang mit
Prostitution unterbunden werden.
Nach einer mehrere Stunden dauernden Sitzung, in der
Monika Kochs Fragen zum Massageangebot eingehend
erläutert und die Sachbearbeiterin des Gewerbeamtes nach
ihrem Eindruck von dem Betrieb Dakini befragt wird, kommt
der Richter zu dem Schluss, dass Dakini den Tatbestand
des Prostituiertenschutzgesetzes in keiner Weise
erfüllt. Dakini-Masseurinnen und -Masseure führen eine
Form von Qualitätsmassagen durch, bei denen der ganze
Körper, auch der Intimbereich, auf natürliche Weise
berührt werde, jedoch wegen der klaren Struktur des
Massageablaufs, der nicht verhandelbar ist, sei ein
Schutzzweck, wie er im Prostituiertenschutzgesetzes
definiert ist, nicht erkennbar.


Mit dem Urteil habe Dakini — so freut sich Monika Kochs —
einmal mehr öffentliche Anerkennung für ein qualitativ
hochwertiges Dienstleistungsangebot erhalten: 
 Massagen,
Einzelberatung, Seminare und Informationsveranstaltungen.


Danke an dieser Stelle nochmals an alle, die für den
Erhalt von Dakini in der Krisenzeit Geldspenden geleistet
haben.




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