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  4. Wie wehren wir uns gegen sexuelle Belästigung, Barbara Rohm?
Eine Nackenmassage, ein begehrlicher Blick, ein kleiner Flirt – im
richtigen Kontext handelt es sich um äußerst angenehme und
wünschenswerte Interaktionen. Der Arbeitskontext gehört nicht dazu.
Hier können uns Annäherungsversuche verunsichern und schwächen,
bisweilen sogar bedrohen. Doch ab wann können und sollten wir der
Annäherung eine Grenze ziehen, ohne „die Betriebsstimmung zu
vergiften“? Hierüber besteht für viele Betroffene eine belastende
Unsicherheit. Dabei steht uns mit dem allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz eigentlich ein Recht zur Seite, das uns vor
jeglichem diskriminierenden Verhalten schützen soll. Dennoch zeigt
sich, dass es viel Mut erfordert, von diesem Recht Gebrauch zu
machen. Die sozialen Erwartungen an Frauen sind schließlich enorm:
Kann Frau nicht einfach Fünfe gerade sein lassen? Lässt sich diese
eine flüchtige Berührung denn so gar nicht nachsehen? Ab wann
nehmen wir uns das Recht, uns zu beschweren? Liske und Sarah holen
sich heute Rat von der Kulturmanagerin und Speakerin Barbara Rohm,
die sich als langjährige Vorsitzende von ProQuote Film für
Gleichberechtigung in der Filmbranche eingesetzt hat. Als
Mitbegründerin der Vertrauensstelle Themis ist sie außerdem
Expertin für Beschwerden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
oder im Arbeitskontext. Wo sexuelle Belästigung beginnt, welche
Möglichkeiten bestehen, sich gegen diese zu wehren und wie wir uns
gegenseitig motivieren können, den Mund aufzumachen – das und
vieles mehr erfahrt ihr in dieser spannenden Folge. Weiterführende
Links: 1.) Unter folgendem Link erfahrt ihr mehr über das
allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und darüber, welche Handlungen
Grenzüberschreitungen bedeuten, die durch das Gesetz verhindert
werden sollen:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Geschlecht/sexuelle_Belaestigung/sexBelaestigung_node.html 
2.) Die im Podcast erwähnten Fakten zu sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz entstammen dieser Studie, die im Auftrag der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2019 durchgeführt
wurde:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/20191025_Studie_Sexuelle_Belaestigung.html
3.) Mehr Informationen zu der erwähnten Schweizer Umfrage zu
sexueller Belästigung im Journalismus könnt ihr in diesem Artikel
nachlesen:
https://www.swissinfo.ch/ger/alle-news-in-kuerze/schweizer-umfrage--jede-zweite-journalistin-im-job-belaestigt/45018068
4.) Hier findet ihr den Internetauftritt der im Podcast erwähnten
Vertrauensstelle Themis, an die ihr euch wenden könnt, wenn ihr
Beratung und Hilfe bei einer Beschwerde benötigt:
https://themis-vertrauensstelle.de 5.) Abonniert gerne unsere
Social-Media-Kanäle, informiert euch auf unserer Webseite
www.pro-quote.de und verpasst keine weitere Folge. Instagram:
https://instagram.com/proquotemedien Facebook:
https://m.facebook.com/pro.quote.de/ Wir bedanken uns außerdem
herzlich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend für die Förderung des Podcasts
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„Wie wehren wir uns gegen sexuelle Belästigung, Barbara Rohm?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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