#19 Gewappnet für die Corona-Krise: Mietrückstand? Kein Grund, zu kündigen.
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vor 5 Jahren
Wenn aufgrund der Corona-Krise die Miete nicht mehr gezahlt werden
kann, ist das kein Kündigungsgrund. Das hat der Bundestag Ende März
in einem Gesetz verabschiedet. Was das im Detail bedeutet, klären
wir in dieser Podcast-Ausgabe.
kann, ist das kein Kündigungsgrund. Das hat der Bundestag Ende März
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