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Neue EU-Verordnung: Tätowierer müssen Kunden zweiwöchiges Rückgaberecht gewähren

Neue EU-Verordnung: Tätowierer müssen Kunden zweiwöchiges Rückgaberecht gewähren

Podcastillon vor 9 Jahren
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Was für andere Geschäftszweige schon längst gang und gäbe ist, hält
nun auch in der Tattoo-Branche Einzug: Laut der neuen EU-Verordnung
(EU) 2017/630 müssen Tätowierer ...
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„Neue EU-Verordnung: Tätowierer müssen Kunden zweiwöchiges Rückgaberecht gewähren“

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