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Das Landgericht in Bonn hat diese Woche zwei Angeklagte zu
Bewährungsstrafen verurteilt. Auch wenn das Strafmaß recht mild
ausgefallen ist, weil die beiden Betroffenen als Kronzeugen
aussagten, ist es doch ein wichtiges Urteil. Ein Gericht hat damit
festgestellt, dass die Cum-Ex-Geschäfte eine Straftat darstellen
und Betroffene sich nicht mehr auf die vermeintliche Legalität
ihrer sicher nicht legitimen Handlungen rausreden können. Dennoch
zeigen manche Betroffenen keine Ansätze von Reue oder Einsicht.
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„Das Cum-Ex-Urteil“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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