Werden Online Kurse jetzt verboten?

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vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren

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Meine Einschätzung zum FernUSG (FernUnterrichts Gesetz)





DISCLAIMER: Ich bin keine Rechtsanwältin, das ist keine
Rechtsberatung und ich kann auch dafür nicht haften.
Wenn du es 100% DSGVO konform haben willst, kannst du deinen
konkreten Fall gern von einem Fachanwalt prüfen lassen. 





Die ZFU hat übrigens folgendes zur Gebühr geantwortet (Stand
07/2023):





Die Mindestgebühr für die Zulassung beträgt 1.050,00€ (vgl.
https://zfu.de/gebuehren.html). Ermäßigungstatbestände gibt es
für Fernlehrgänge mit geringen Verkaufspreisen. Beträgt die
Lehrgangsgebühr beispielsweise bis 100,00€ entstehen Gebühren in
Höhe von 262,50€ (¼ der Mindestgebühr).








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aber nichts.)
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